Freitag, 15. Februar 2013


So geht es nach dem Volksbegehren theoretisch weiter:

Nach der Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses durch den Landeswahlausschuss geht das Volksbegehren an die bayerische Staatsregierung. Diese hat das rechtsgültige Volksbegehren innerhalb von vier Wochen nach  Feststellung des endgültigen Ergebnisses an den Bayerischen Landtag weiterzuleiten.


Der Landtag hat dann innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit: 1. den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert anzunehmen. (=> Kein Volksentscheid)
2. den Gesetzentwurf abzulehnen und dem Volk den Entwurf zu Entscheidung vorzulegen. Dabei kann der Landtag auch einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen. (=> Volksentscheid)

3. Landtag bestreitet Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens.
(=> Entscheidung Bay. Verfassungsgerichtshof)

Je nach Beschluss des Landtags hat ein Volksentscheid innerhalb von drei Monaten nach Beschluss des Landtages stattzufinden.