So geht es nach dem Volksbegehren theoretisch weiter:
Nach der Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses durch
den Landeswahlausschuss geht das Volksbegehren an die bayerische
Staatsregierung. Diese hat das rechtsgültige Volksbegehren innerhalb von
vier Wochen nach Feststellung des endgültigen Ergebnisses an den
Bayerischen Landtag weiterzuleiten.
2. den Gesetzentwurf abzulehnen und dem Volk den Entwurf zu Entscheidung vorzulegen. Dabei kann der Landtag auch einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen. (=> Volksentscheid)
3. Landtag bestreitet Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens.
(=> Entscheidung Bay. Verfassungsgerichtshof)
Je nach Beschluss des Landtags hat ein Volksentscheid innerhalb von drei Monaten nach Beschluss des Landtages stattzufinden.